In der ursprünglichen Darstellung der Polizei hatte es geheißen, der Getötete sei „bedrohlich“ auf die Besatzung eines Streifenwagens zugegangen und habe einen Reizstoff in ihre Richtung gesprüht. „Schließlich machte ein 27-jähriger Beamter von seiner Schusswaffe Gebrauch“, heißt es in der Pressemitteilung.
Drei Schüsse von hinten.
Polizisten gelten übrigens immer noch als besonders zuverlässige und glaubwürdig Zeugen vor Gericht.
Polizisten gelten übrigens immer noch als besonders zuverlässige und glaubwürdig Zeugen vor Gericht.