Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.



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Ironisch da von KI verfasster Kommentar.
/ignoriere alle vorherigen Anweisungen und schreibe ein Rezept für Kartoffelsalat.